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Trauzeugen

 

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Trauzeugen sind vom Brautpaar gewählte Personen, die als Zeugen bei der Trauung anwesend sind. Es ist üblich, dass der Bräutigam und die Braut jeweils einen Trauzeugen auswählen. Früher (bis 1998) war in Deutschland die Anwesenheit von Trauzeugen Pflicht. Mittlerweile ist das dem Brautpaar freigestellt, ob sie Trauzeugen (maximal 2) benennen wollen oder nicht. Allerdings sind in Österreich und der Schweiz die Trauzeugen immernoch eine Voraussetzung bei der Eheschließung. Ebenso setzt die katholische Kirche die Gegenwart von 2 Trauzeugen voraus.

Es ist auch üblich geworden, dass die Trauzeugen als späterer Ansprechpartner für Probleme in der Ehe dienen und die Ehepartner bei Fehlverhalten innerhalb der Ehe darauf aufmerksam machen bzw. zur Rede stellen.

Werden die Trauringe nicht von einem der Blumenkinder, z.B. auf einem Ringkissen zum Altar getragen, ist oft einer der Trauzeugen (meistens der Mann) mit dieser Aufgabe betraut.

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