Hochzeit
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Die Hochzeit (auch Heirat oder Trauung genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft.
Die Hochzeit wird in den verschiedenen Kulturen auf viele unterschiedliche Arten gefeiert. In Westeuropa und Nordamerika ist die Hochzeit meist eine eine eintägige Hochzeitsfeier, gefolgt von einer Hochzeitsreise (auch Flitterwochen oder Honeymoon genannt). In anderen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Morgengabe), so werden zum Beispiel als Zeichen der Eheschließung vor dem Traualtar die Trauringe der beiden Partner getauscht.
Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.
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Geschichte der Hochzeit
Im Mittelalter war eine formelle Trauung vor der Kirche noch nicht Pflicht. Heimliche Hochzeiten (Matrimonia clandestina) oder so genannte ‚Winkelehen’ waren legal und rechtsgültig, aber wegen ihrer Heimlichkeit rechtlich schwer zu handhaben. Die Ehe wurde nach der Reformation als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität etabliert.
Eine formgültige Ehe wurde seit dieser Zeit durch den Ehevertrag und den Vollzug der Ehe geschlossen. Da der Vollzug der Ehe zur Rechtsgültigkeit notwendig war, wurde er unter Zeugen vorgenommen. Eine Scheidung war zu dieser Zeit undenkbar, was dazu führte, dass man bei Bedarf versuchte zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die Ehe von vornherein ungültig waren. In manchen Ländern (z.B. die USA) kann auch heute noch eine Ehe annuliert werden, wenn der Vollzug der Ehe nicht stattgefunden hat.
Vor dem 19. Jahrhundert waren die meisten Ehepartner bis zur Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. Dies wurde in den Traueintragungen im Kirchenbuch mit der allgemeinen Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J) eingetragen, es sei denn der Pfarrer war vom Gegenteil überzeugt. War dies der Fall, dann wurde die Braut als "Deflorata" (entjungfert) oder "Impraegnata" (geschwängert) bezeichnet und die Trauung wurde "im Stillen" durchgeführt. Da eine solche Hochzeit als eine Schande angesehen wurde, fehlt oft der Name des Brautvater Brautvaters in der Traueintragung.
In Deutschland galt seit 1875 die obligatorische Zivilehe, was heißt, dass nur standesamtlich verheiratete Paare zur „Trauung“ in die Kirche dürfen. Wer ohne standesamtliche Hochzeit zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 67 des Personenstandsgesetzes. Diese Vorschrift fällt jedoch zum Jahr 2009.
Während des zweiten Weltkrieges gab es eine Sonderform der Hochzeit, die sogenannte Ferntrauung. Da die Soldaten oft zu ihrer eigenen Hochzeit nicht anwesend sein konnten, kam es zu einer Trauung in Abwesenheit des Bräutigams. Kam die Nachricht des Todes des Soldaten zu spät im Standesamt an, so kam es in manchem Fällen sogar zu einer Trauung mit einem schon verstorbenen Soldaten.
Während der Teilung Deutschlands bestand die Sozialistische Eheschließung. Sie war ein staatlich verordneter Festakt in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
Kirchliche Trauung
In der Evangelischen Kirche hat die kirchliche Trauung nur eine rituelle Bedeutung, das heisst, es handelt sich um einen Segensgottesdienst anlässlich der Eheschließung. In der Katholischen Kirche jedoch handelt es sich dabei jedoch im die Begründung des Sakraments der kirchenrechtlichen Ehe.
Durch die Trennung von Kirche und Staat hat die kirchliche Trauung in manchen Staaten (z.B. in Deutschland und Österreich) nur kirchenrechtliche Relevanz. In anderen Staaten wie Schweden, Irland und Italien, besonders in Staaten mit Staatskirche, wie z.B. Griechenland und Dänemark, hat die kirchliche Trauung auch zivilrechtliche Gültigkeit.
Die kirchliche Trauung ist in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren erlaubt. Wo notwendig (z.B. Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss sich das Paar schon vorher standesamtlich trauen lassen. Jedoch ist eine standesamtliche und kirchliche Hochzeit am selben Tag möglich. In der Katholischen Kirche ist die eigentliche Trauung (Brautmesse) aber die eigentliche Eheschließung. Auf der anderen Seite sieht die Evangelische Kirche den Gottesdienst lediglich als Segensgottesdienst der bereits erfolgten Trauung.
Die kirchliche Hochzeit setzt grundsätzlich voraus, dass beide Partner Mitglied einer christlichen Kirche sind und mind. ein Partner Mitglied in der jeweiligen Konfession ist. Sind die Eheleute unterschiedlicher Konfession, so wird die Entscheidung, ob das Brautpaar kirchlich getraut werden darf von den Pfarrern bzw. Kirchengemeindeleitungen vor Ort gefällt. Natürlich ist die kirchliche Zeremoni and die Gottesdienstordnung und Rituale der Kirchen gebunden.
Eine Ökumenische Trauung ist dann möglich, wenn der eine Partner der evangelischen und der andere der katholischen Kirche angehört. Wenn beide eine solche Trauung wünschen, dann erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Bei der Ökumenischen Trauung sind dann beide Pfarrer anwesend, auch wenn die Leitung von einem übernommen wird und der andere nur mitwirkt.
Freie Trauung
Wenn das Brautpaar keine kirchliche Trauung möchte, aber trotzdem eine feierliche Zeremonie möchte, so gibt es die Möglichkeit der freien Trauung. Je nach Wunsch des Brautpaares können religiöse Elemente eine Rolle spielen oder eben nicht. Dem Brautpaar ist somit ein großer Freiraum bei der Gestaltung gegeben. Paare die aus verschiedenen kuturellen Hintergründen kommen lassen bei einer freien Trauung gerne Elemente beider Kulturen einspielen.
Die freie Trauung ist in keiner Weise zivil- oder kirchenrechtlich relevant. Es ist meistens eine Ergänzung der standesamtlichen Trauung, auch wenn manche aus diversen Gründen komplett auf eine standesamtliche Trauung verzichten. Vor dem Gesetz sind sie dann jedoch nicht verheiratet, was besonders in Punkten wie z.B. die rechtliche Absicherung sehr schwierig werden kann.
Für eine freie Trauung stellen sich Freie Theologen und Freie Redner zur Verfügung
